Allgemeine Benützungsordnung für Archivsammlungen der Basler Afrika Bibliographien
- Die Benützung des Archivs der Basler Afrika Bibliographien (BAB) kann nur nach Abgabe von Taschen und Mänteln am Empfang und nach Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung erfolgen.
- Archivgut jeglicher Art (inklusive audiovisuelles Material wie Fotografien, Plakate, Videos, Schallplatten, Tonbänder etc. sowie sonstiges digitales Material) kann nur in den Räumen der BAB eingesehen werden.
- Archivgut kann von der Benützung ausgenommen werden.
- Die Benützung von Archivgut hat sorgfältig zu erfolgen. Beschädigungen oder Veränderungen an dem Material und seiner Ordnung sind nicht gestattet, ebenso wie das Anbringen von Büroklammern, Lesezeichen oder ähnlichem. Bei der Einsicht von fotografischen Sammlungen (inklusive Alben, Postkarten und Dias) sind Handschuhe zu tragen. Plakate können nur in Form einer Reproduktion betrachtet werden. Die Verwendung eigener Geräte jeglicher Art während der Arbeit mit Archivgut bedarf der Genehmigung.
- Die Anfertigung von handschriftlichen Abschriften und Auszügen ist mit ausführlicher Quellenangabe möglich, unter Berücksichtigung des Zitierrechtes und des Schutzes von Personendaten nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992, Stand am 3.Oktober 2000, insb. Art. 12 und 13.
- Die Herstellung von Fotokopien und Abzügen jeglicher Art bedarf der Genehmigung durch einen BAB Mitarbeiter/eine BAB Mitarbeiterin. Jede Form von Abzügen von Fotografien und Plakaten bedürfen eines schriftlichen Antrags. Die Reproduktions- und Bearbeitungskosten sind vom Antragsteller/der Antragstellerin zu entrichten. Vollständige oder weitgehend vollständige Kopien oder Transkriptionen von Videos, Schallplatten und Tonbändern bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den/die Urheber.
- Jede Form der Veröffentlichung (z.B. in Printmedien, digital oder online) von Archivgut über den Zitiercharakter hinaus bedarf eines schriftlichen Antrags. Die BAB behalten sich die Erhebung einer Copyrightgebühr vor.
- Alle Materialien können nur für den beantragten Forschungs- und Veröffentlichungszweck verwendet werden. Eine Weiterverwendung durch Dritte oder eine spätere Benützung zu anderen Forschungsvorhaben (inkl. der Veröffentlichung) bedarf der erneuten schriftlichen Genehmigung durch die BAB.
- Mit Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung verpflichtet sich der Autor/die Autorin, den BAB nach Fertigstellung der Forschungsarbeit oder nach Veröffentlichung alsbald und unaufgefordert ein kostenloses Belegexemplar, im Falle der Benutzung von visuellem Material (Fotografien, Plakate) zwei Belegexemplare zukommen zu lassen.
- Desweiteren gelten die allgemeinen, in der Bibliotheksordnung der BAB festgelegten Grundsätze.
(Diese Fassung vom 4.Mai 2005 ersetzt alle vorherigen Fassungen.)
NEU IM BAB VERLAG
Stiehle, Gertrud: Erika Sutter. Mit anderen Augen gesehen.
Tvedten, Inge: “As Long as They Don’t Bury Me Here”
Kangumu, Bennett: Contesting Caprivi
Basler Afrika Bibliographien & District Six Museum : Fields of Play.
Vergau, Hans-Joachim: Negotiating the Freedom of Namibia
Jan-Bart Gewald: From Kaliloze to Karavina: The historical and current use and context of “Kaliloze witch guns” in Western Zambia
Ruppel, Oliver C.: Women’s Rights and Customary Law in Namibia: A Conflict between Human and Cultural Rights?
Lutz, Simon (comp.): REGISTRATUR AA.1 & AA.2
Heyn, Susanne (comp.): Registratur PA.41. Hulda Rautenberg (1913-2002).
Buser, Hans: In Ghana at Independence
Henrichsen, Dag; Jacobson, Naomi & Marshall, Karen (ed.): Israel Goldblatt
Martin Chatfield Legassick: The Politics of a South African Frontier
Hillebrecht, Werner: The Preservation of the Audio Heritage of Namibia.
Tyson, Robin: Tools of the Regime.
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