Benutzungsordnung

Öffnungszeiten: Di. bis Fr. 10–13 und 14–17 Uhr

Tel. Sekretariat: +41 61 228 93 33

Tel. Bibliothek: +41 61 228 93 31

Allgemeines

Die Bibliothek der Basler Afrika Bibliographien ist eine Präsenzbibliothek. Bücher und Zeitschriften werden während der Woche nicht ausgeliehen und dürfen nur in den Räumlichkeiten der BAB eingesehen werden. Der Bestand der Bibliothek wird durch die Archiv­sammlungen der BAB (Allgemeines Archiv, Personenarchiv, Foto-Archiv, Plakat­sammlung, sonstige Sammlungen) ergänzt, deren Benutzung durch die Archiv­ordnung geregelt ist.

Die Bibliothek und die Archivsammlungen sind dienstags bis freitags von 10 bis 13 und von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Für ausführliche Recherchen zu grösseren Projekten empfiehlt sich eine vorhergehende Anmeldung. In der Mittagspause von 13 bis 14 Uhr können keine Materialien bestellt werden, die Leseräume stehen Benutzern und Benutzerinnen jedoch auch in dieser Zeit zur Verfügung.

Die Benutzung der Bibliothek und der Sammlungen erfolgt nach der Anmeldung am Empfang, wo Taschen und Mäntel abgegeben werden müssen. In den Arbeits­räumen darf nicht gegessen oder getrunken werden.

Der Zugang zur Bibliothek und den Sammlungen kann beschränkt oder verweigert werden.


Benutzung der Bibliothek

Beim ersten Besuch der Bibliothek wird jeder Besucher / jede Besucherin in die Arbeit am Katalog und die Regeln der Bibliotheksbenutzung eingewiesen. Die eigenständige Entnahme von Büchern und Zeitschriften aus den Regalen ist nicht gestattet. Bücher und Zeitschriften werden von den Mitarbeitern der Bibliothek geholt und zurückgestellt. Nur die im Lesesaal ausgestellten Bücher und Periodika können von den Besuchern/innen selbst entnommen werden.

Bücher aus der Rara-Sammlung sind nicht im allgemeinen Katalog recherchierbar. Besucher/innen, die sich für die Rara interessieren, werden gebeten, einen Termin mit Antonio Uribe (au(at)baslerafrika.ch) zu vereinbaren.

Es können maximal 15 Bücher und Zeitschriften zur Verwendung an einem anderen Tag zurückgelegt werden. Hierzu werden die Bücher mit dem vom Besucher / von der Besucherin ausgefüllten Bestellschein im vorgesehenen Regal hinterlegt. Eine Ausleihe von bis zu fünf Büchern ist ausschliesslich über das Wochenende oder über Feiertage möglich.

Die Benutzung von Büchern und Zeitschriften hat sorgfältig zu erfolgen. Bei eventuellen Beschädigungen muss der Besucher für die Reparatur oder den Ersatz aufkommen.

Fotokopien aus Büchern und Zeitschriften können innerhalb des Hauses ange­fertigt werden. Bücher der Signaturen R und A sowie andere wertvolle oder beschädigte Materialien dürfen u.U. nicht oder nur mit Einschränkungen kopiert werden.